Schau-Wellensittich-Page

Aktuelles



http://www.papageien-hobby.de/nicht_meldepflichtig.htm

https://www.vetion.de/gesetze/Gesetzestexte_pdf/Psittakose_VO.pdf




Bilder vom 22. Schauwellensittich-Zuechtertreffen in der Galerie


Ich bitte den Züchter, welcher letztes Jahr den Pokal für den Besten Schauwellensittich in Spangle erhalten hat, wieder zurück zugeben.

Es handelt sich um einen Wanderpokal




Bilder vom 21. Schauwellensittich-Zuechtertreffen in der Galerie




Circovirus

Häufig auftretende Viruserkrankungen, die für die Wellensittichhaltung und speziell für die Zucht von Bedeutung sind: Beispiel Circovirus Insbesondere in Wellensittichzüchterkreisen treten häufig Probleme in der Nachzucht auf, die sich in Form von hohen Verlusten unter den Nestlingen, abgestorbenen Embryonen im Ei, Schlupfproblemen oder Gefiederveränderungen der Jungtiere mit Flugunfähigkeit äußern können.
Neben anderen Viren und bakteriellen Erreger kann insbesondere das sog. Circovirus Ursache für derartige Probleme sein. Ätiologie des Erregers: Das Circovirus zählt zu den sog. DNA-Viren, in diesem Fall handelt es sich um ein unbehülltes Virus. Unbehüllte Viren haben generell die Eigenschaft, dass sie in der Umwelt besonders stabil sind, lange außerhalb eines Organismus überleben können (unempfindlich gegenüber Hitze, Trockenheit etc.) und hoch kontagiös, also ansteckend sind.

Das Circovirus vermehrt sich im Vogel selbst insbesondere in den Organen des Immunsystems, also im Thymus und in der Bursa fabricii, als auch in der Kropf-und Schlundschleimhaut, den Federfollikeln und in der Haut. Es existieren mindestens 3 verschiedene Virusstämme ( klassischer Stamm, Graupapageienstamm, Loristamm), die unterschiedlich agressiv sind.
Unter den Psittaziden sind über 42 Arten als potentielle Wirte des Virus bekannt, darunter besonders häufig betroffen sind Graupapageien, Kakadus, Lories, Agaporniden, Wellen-und Nymphensittiche.
Das typische Erkrankungsbild wird als die sog. PBFD , psittacine beak and feather disease, also Schnabel-und Federkrankheit der Papageien, Keratodystrophie bezeichnet. Epidemiologie-Übertragungswege: Als wichtigster Übertragungsweg wird die horizontale Übertragung gesehen, das heißt die Ansteckung von Tier zu Tier über infektiöse Partikel.

Da sich das Virus in verschiedenen Geweben besonders gut und schnell vermehren kann, sind natürlich Aus-und Abscheidungen hiervon die gefährlichsten Vektoren des Virus. Dazu zählen also: -Kot -Kropfinhalt -Gefiederstaub -abgestoßene Hautschuppen Die Infektion kann oral oder durch Inhalation erfolgen. Eine Ansteckung über das Ei im Rahmen der Brut ist selten und beträgt weit unter 5%, das Virus wird in der Regel nicht über die Geschlechtsorgane direkt ins Ei übertragen, es kann aber außen an der Eischale anhaften, dort die Dauer der Brut überleben und das schlüpfende Küken infizieren!

Die wichtigste Ansteckungsquelle für Nestlinge sind die Elterntiere, die durch die Fütterung infizierten Kropfinhalt direkt auf ihre Jungen übertragen können. Nicht zu verachten ist auch die indirekte Gefahr, die von nicht oder nicht sachgerecht desinfizierten Nistkästen ausgeht! Die Inkubationszeit, also die Zeitspanne zwischen Infektion mit dem Circovirus und dem symptomatischen Ausbruch der Krankheit, kann unterschiedlich sein und ist abhängig vom Alter der infizierten Vögel, sowie vom Virusstamm. Insbesondere bei Nestlingen, die ein noch nicht fertig ausgebildetes Immunsystem haben und sich über ihre Eltern angesteckt haben, kann die Inkubationszeit recht kurz sein und maximal 4 Wochen betragen.

Stecken sich Adulttiere an, so kann die Inkubationszeit je nach Virusstamm mehrere Wochen bis hin zu Jahren betragen, oftmals verläuft die Infektion auch „stumm“, d.h.ohne jegliche Krankheitsanzeichen des Virus tragenden Tieres. Klinische Symptomatik Im Gegensatz zur Circovirusinfektion bei anderen Papageienspezies verläuft die Erkrankung beim Wellensittich meist ohne die typischen Schnabel-und Federveränderungen, die namens gebend für diese Viruserkrankung waren.

IIn Wellensittichzuchtbeständen ist das Symptom der vermehrten Jungtierverluste am bedeutendsten. In der Regel sind davon nicht alle Bruten gleichermaßen betroffen, sondern es besteht ein gehäuftes Auftreten dieser Probleme etwa in der 2. bis 3. Jahresbrut. Dies lässt sich damit erklären, dass die Zuchthenne durch mehrere Bruten im Jahr in ihrer eigenen Abwehr zunehmend geschwächt wird und dementsprechend weniger an schützenden Antikörpern auf die Embryonen im Ei übertragen kann.

Die schlüpfenden Jungtiere haben also kaum eine Chance gegenüber dem Virus und dessen Folgen. Man kann verschiedene Verlaufsformen unterscheiden: -der asymptomatische Verlauf tritt insbesondere bei Alttieren auf, Tiere sind Virusträger, es kommt zur Antikörperbildung ohne klinische Anzeichen einer Erkrankung,
Besonderheit: es kann seitens des Immunsystems zur Überwindung der Infektion kommen, d.h. ehemals Virus tragende Tiere werden ggf. frei! -der akute Verlauf bei Nestlingen: beginnt mit unspezifischen Symptomen wie Apathie, Erbrechen, Durchfall, die Tiere versterben innerhalb weniger Tage da sich das Virus in den Organen des Immunsystems vermehrt, so dass Thymus und Bursa fabricii derart geschädigt werden, dass das Immunsystem der betroffenen Tiere zusammenbricht ( ähnlich HIV bei Mensch) und die Tiere an banalen Sekundärinfektionen versterben.. Wird diese erste Phase überstanden so zeigen sich häufig Federveränderungen wenn die Jungen ihre ersten Federn bekommen: die großen Flügel-und Schwanzfedern fallen symmetrisch aus, z.T. sind auch die Konturfedern betroffen, oftmals bleibt die Federhülse bestehen und öffnet sich nicht ( „Igel“), Federkiele können an ringförmigen Einschnürungen abbrechen, so dass die Blutkiele eröffnet werden und es zu Blutungen kommt. In der Regel bleiben diese Tiere flugunfähig, sog.“Renner“ oder „Hopser“, in selteneren Fällen werden Schwingen und Schwanzfedern in der nächsten Mauser normal durchgewechselt und das Tier hat keine Gefiederveränderungen mehr. Diagnose Vermehrte Jungtierverluste, das Auftreten von Befiederungsstörungen insbesondere an den Schwingen und am Schwanz bei Jungvögeln geben erste Hinweise und liefern den Verdacht darauf, dass Circovirus im Bestand sein kann. Gewissheit darüber gibt die Isolierung des Erregers. Zur Untersuchung geeignet sind Blut-und Federproben, frisch tote Jungvögel oder abgestorbene Eier. Differentialdiagnosen Für akute Todesfälle: Polyomavirus, Chlamydieninfektion, andere bakterielle Erreger oder pilzbedingte Infektionskrankheiten, Intoxikationen Für Gefiederveränderungen: Polyomavirus, Parasiten, Dermatitis, Ernährungsmängel, organisch bedingte Stoffwechselstörungen Relativ häufig wird eine Mischinfektion mit Circo-und Polyomavirus festgestellt! Therapie Nicht möglich. Der Einsatz von Medikamenten zielt auf die Heilung von Sekundärinfektionen, Beseitigung und Vorbeugung von Ernährungsmängeln ( Gabe von Korvimin oder Prime) und Stärkung des Immunsystems ( PT 12, Immunstimulanz, Echinacea…). Hygienemaßnahmen mit regelmäßiger Desinfektion der Volierenanlage alle 4 Wochen sind zur Keimminimierung unerlässlich. Zielt man darauf ab einen Circovirus-freien Bestand zu etablieren, so muß der durchseuchte Bestand abgeben werden und nach Reinigung und Desinfektion mit zuvor negativ getesteten Tieren neu aufgebaut werden. Alle Neuzugänge sowie Ausstellungsrückkehrer müssen jeweils in Quarantäne isoliert und getestet werden. Nachteil: zeitaufwendig und kostspielig Alternative: Da im Großteil aller Wellensittichbestände das Circovirus vorkommt, ist es eher vertretbar und praktikabel unter gewissen Vorsichtsmaßnahmen damit zu leben. Wichtig sind die optimale, stressfreie Haltung und Ernährung, regelmäßige Desinfektion der Anlage und der Nistkästen sowie Kuren zur Stimulierung des Immunsystems. Im Rahmen des Brutgeschäftes ist darauf zu achten, nach Möglichkeit nicht mehr als 1-2 Jahresbruten anzusetzen, um die Eigenabwehr der Henne nicht zu sehr zu strapazieren. Treten vermehrt Jungtierverluste auf, so sollte die Brut unterbrochen, das Elternpaar isoliert und einer immunstimulierenden Kur unterzogen werden.





Bilder vom 20. Schauwellensittich-Zuechtertreffen in der Galerie




Bilder vom 19. Schauwellensittich-Zuechtertreffen in der Galerie




Bilder vom 18. Schauwellensittich-Zuechtertreffen in der Galerie




BFD, Rennerkrankheit, Französische Mauser


Das BFD- Virus ist das erste entdeckte Polyomavirus welches Vögel befällt. Es wurde anfangs der achtziger Jahre zum erstenmal erwähnt. Bis jetzt hat man weitere Polyomaviren entdeckt. Dazu gehört z. B. auch das Virus welches die Papillomatose hervorruft. Diese Viren werden insgesamt zu den Papoaviren gerechnet. Auch einheimische Vögel wie Hühner, die Finkenarten und auch Greifvögel werden von Polyoma befallen.  Das Virus der Vögel ist auf Menschen und Säugetiere nicht übertragbar. Umgekehrt sind Polyomaviren von Säugetieren für die Vögel ebenfalls ungefährlich, sie können von diesen nicht angesteckt werden. Die hauptsächlich betroffenen Wellensittiche infizieren sich durch gegenseitiges Füttern, einatmen von Federstaub und Berührung mit infiziertem Kot.

Durch die Infektion verändern sich befallene Organe, bei der Zucht sterben sehr viele der Jungvögel. Die Organveränderungen betreffen die Nieren, die Leber und das Herz, welches sich vergrößert. Auch wenn die Krankheit bei erwachsenen Wellensittichen nicht ausbricht, so können diese doch infiziert sein und das Virus weitertragen weshalb die Gemeinschaftshaltung mit Papageien bedenklich ist. Denn Papageien können zeit ihres gesamten Lebens daran erkranken. Infizierte Volieren sind sehr gefährlich da das Virus auch außerhalb des Wirts sehr lange überlebt und weitere Infektionen hervorruft. Bricht die Krankheit in einer Zuchtanlage aus so sterben innerhalb eines Lebensalters von bis zu drei Wochen fast alle Jungvögel. Man nennt es auch "Nestlingskrankheit", der Tod tritt oftmals ohne vorherige Anzeichen ein. Einzelne Küken zeigen ein bis zwei Tage vor dem Tod ein Zittern der Gliedmaßen und des Kopfes. Das kann bis zur Bewegungsunfähigkeit führen. Oftmals sind Freßunlust, Durchfall sowie Würgen zu beobachten. Auch treten Blutungen in der Haut und an den Federkielen auf. Wenn die Sittichküken nur mit wenigen Viren befallen sind oder auch schon Antikörper gebildet haben so wird die Infektion chronisch. Zu erkennen ist das durch Wachstumsstörungen des Gefieders. Die großen Schwanz- und Schwungfedern fallen ohne ersichtlichen Grund aus und wachsen nicht richtig nach. Meist ändert sich das nach der ersten oder zweiten Mauser, das Federkleid bildet sich wieder voll aus. Lediglich bei schlechter Ernährung kann es zu lebenslangen Beeinträchtigungen kommen. Anders ist es bei erwachsenen Wellensittichen. Hier kommt es meist nicht zu Todesfällen. Die Vögel tragen das Virus jedoch in sich und können durch Streß, Brut oder Krankheit auch ohne selber daran erkrankt zu sein das Virus ausscheiden.
Da andere Papageienarten auch infiziert werden können und, anders als bei Wellensittichen, auch als erwachsene Tiere krank werden und daran sterben können, sollte man Wellensittiche nicht mit Papageien und anderen Sittichen zusammen halten. Bei Papageien und anderen Sittichen kann es durchaus vorkommen daß die Krankheitsursache nicht gefunden wird da diese Vögel nicht unbedingt Gefiederschäden zeigen.
Die Viren können im Labor durch Untersuchungen von Federn sowie durch Abstriche aus Kropf und Kloake festgestellt werden. Allerdings ist es bei chronisch infizierten erwachsenen Wellensittichen nicht immer erkennbar daß diese infiziert sind. Zudem muß festgestellt werden ob nicht eventuell PBFD als Krankheit vorliegt da beide Krankheiten sich vom Verlauf her ähnlich sind. Es gibt leider keine Therapie welche BFD heilen kann. Auch vorbeugend sind bisher keine Maßnahmen bekannt.
Angeblich wird an einer Art Schutzimpfung gearbeitet, Ergebnisse liegen jedoch nicht vor.
Laut neuesten Informationen soll das Virus eine Mutation entwickelt haben welche sich auch bei Altvögeln auswirkt. Plötzlicher und scheinbar grundloser Federverlust ist die Folge.

***



Bundesrat stimmt der Aufhebung der Psittakose-Verordnung zu.

http://www.bna-ev.de/download/presse/BNA-Pressemitteilung_Aufhebung_PsittakoseVO_II.pdf

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag, den 21. September 2012 der Aufhebung der Psittakose-Verordnung zugestimmt.
Der Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. (BNA) begrüßt die Aufhebung der Psittakose-Verordnung außerordentlich und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat hierzu einen richtigen Weg der Entbürokratisierung eingeleitet.

Nochmals zum Verständnis:

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Vorschlag zur Aufhebung der Psittakose-Verordnung, ohne Gegenstimme der Länder, zugestimmt.


Eine Kennzeichnungspflicht für Sittiche und Papageien nach dem Tierseuchenrecht entfällt ab sofort.
Gleichwohl ist aber ein Teil der Psittaziden nach § 12 Satz 1 in Verbindung mit der Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung
weiterhin kennzeichnungspflichtig.



Eine Buchführungspflicht nach der Psittakose-Verordnung, wie sie bisher erforderlich war, ist nicht mehr vorgeschrieben.

Allerdings ist die Buchführungspflicht für die in der Bundesartenschutz-Verordnung unterfallenden Sittiche und Papageien nach dessen § 6 Absatz 4 Satz 1 nach wie vor vorgeschrieben. Zudem ergibt sich nach § 2 Absatz 2 der Geflügelpest-Verordnung für Halter von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln Anderer Arten (das sind auch Psittaziden) soweit die Vögel zu Erwerbszwecken gehalten werden, die Notwendigkeit einer Registerführung.




Was bedeutet die Aufhebung der Psittakose-Verordnung für den Sittich- und Papageienhalter?

Eine amtliche Kennzeichnung nach der bisherigen Psittakose-Reglung entfällt. Eine Buchführungspflicht entfällt; auf die Vorschrift der Bundesartenschutz-Verordnung und der Geflügelpest-Verordnung wird jedoch hingewiesen. Eine Zucht- und Haltegenehmigung nach § 17g Tierseuchengesetz ist spätestens mit Inkrafttreten des in der Diskussion befindlichen Tiergesundheitsgesetzes, mit dem das geltende Tierseuchengesetz abgelöst werden wird, nicht mehr erforderlich.




Was muss dennoch beachtet werden?

Es dürfen nur solche Kennzeichen verwendet werden, die vom BNA und ZZF herausgegeben
werden. Es dürfen nur geschlossene Fußringe verwendet werden und wenn dies nicht möglich ist, muss für jeden Einzelfall eine Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde eingeholt werden.

Eine vorgeschriebene Quarantäne nach Ti

Kennzeichnungspflichtig bleiben
Sittiche und Papageien, wenn diese in der Anlage 6 der Bundesartenschutz-Verordnung aufgeführt sind, denn diese müssen nach dem
Artenschutzrecht gekennzeichnet werden.

erseuchenrecht
wird zwar nicht mehr verlangt; der BNA empfiehlt jedoch, die Vögel beim Erwerb, sowie im Falle einer Erkrankung in einem
separaten Raum in einem Krankenkäfig unterzubringen.




Was empfiehlt der BNA den Sittich-und Papageienhaltern?

Tritt nach der Aufhebung der Psittakose-Verordnung in einem Vogelbestand die Psittakose auf, ist dies von der Untersuchungseinrichtung
oder dem behandelnden Tierarzt der zuständigen Veterinärbehörde unverzüglich mitzuteilen, das heißt, dass bei einer Erkrankung eine Meldeverpflichtung der Tierkrankheit besteht.

Wir empfehlen, die Sittiche und Papageien, die bisher nach der Psittakose-Verordnung
zu kennzeichnen waren, auch zukünftig mit einem Fußring (nicht amtlicher Ring bzw. Sonderring) zu kennzeichnen.

Es können sowohl geschlossene als auch offene ring verwendet werden. Bei einem Ausbruch der Krankheit kann der Vogelhalter dann schneller ermittelt werden.

Der BNA bietet allen Sittich und Papageienhaltern nach Inkrafttreten der Aufhebungsverordnung offene und geschlossene, nicht amtliche Vogelringe mit individueller Beschriftung an. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel.: 07255 – 2800 E-Mail: gs@bna-ev.de
Lorenz Haut BNA-Geschäftsführer Es können sowohl geschlossene als auch offene Ringe verwendet werden. Bei einem Ausbruch der
Krankheit kann der Vogelhalter dann schneller ermittelt werden. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesumweltministerium dem Bundesverbraucherministerium folgt und die Bundesartenschutzverordnung im Sinne einer praktikablen und verständlichen Umsetzung novelliert.